BVerfG, 1. Senat 1. Kammer — 1 BvR 1655/21
Kammerbeschluss: Berichtigung eines offensichtlichen Schreibversehens
Die offenbare Unrichtigkeit im Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2022 wird dahingehend berichtigt, dass auf Seite 5 in Zeile 5 nach dem ersten Wort "verfassungsrechtlichen" das Wort "Kontrolle" ergänzt wird.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.