§ 3 Abs 1 KSGBundes-KlimaschutzgesetzNationale KlimaschutzzieleWortlautDie Treibhausgasemissionen werden im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise wie folgt gemindert: 1. bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent, 2. bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent.Nationale Klimaschutzziele
§ 3 Abs 2 S 1 KSGBundes-KlimaschutzgesetzNationale KlimaschutzzieleWortlautBis zum Jahr 2045 werden die Treibhausgasemissionen so weit gemindert, dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.Nationale Klimaschutzziele
§ 3a KSGBundes-KlimaschutzgesetzBeitrag des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und ForstwirtschaftWortlaut(1) Der Beitrag des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft zum Klimaschutz soll gestärkt werden. Dem Beitrag dieses Sektors wird eine besondere Bedeutung eingeräumt. Der Mittelwert der jährlichen Emissionsbilanzen des jeweiligen Zieljahres und der drei vorhergehenden Kalenderjahre des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft soll wie folgt verbessert werden: Grundlage für…Beitrag des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft
§ 4 Abs 1 S 1 KSGBundes-KlimaschutzgesetzJahresemissionsgesamtmengen, VerordnungsermächtigungenWortlautZur Einhaltung der nationalen Klimaschutzziele nach § 3 Absatz 1 wird eine sektorübergreifende und mehrjährige Gesamtrechnung durchgeführt. Dazu werden Jahresemissionsgesamtmengen, insbesondere als Grundlage für die Überprüfung nach den §§ 5, 5a, 8 und 10 sowie für das Gesamtminderungsziel nach § 8 Absatz 1, festgelegt. Die Jahresemissionsgesamtmengen für den Zeitraum bis zum Ablauf des Jahres 2030 richten sich nach…Jahresemissionsgesamtmengen, Verordnungsermächtigungen
§ 4 Abs 3 S 1 KSGBundes-KlimaschutzgesetzJahresemissionsgesamtmengen, VerordnungsermächtigungenWortlautDie Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Jahresemissionsgesamtmengen in Anlage 2 mit Wirkung zum Beginn des jeweils nächsten Kalenderjahres zu ändern. Diese Veränderungen müssen im Einklang mit der Erreichung der Klimaschutzziele dieses Gesetzes und mit den unionsrechtlichen Anforderungen stehen. Die Rechtsverordnung bedarf der Zustimmung des Deutschen…Jahresemissionsgesamtmengen, Verordnungsermächtigungen