BVerfG, 2. Senat — 2 BvC 3/22
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
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Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 20. Juli 2022 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.