BVerfG, 1. Senat — 1 BvR 1547/19
Verfahrenstrennung im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl mehrerer Vorschriften des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes (HVSG; juris: VerfSchutzG HE) sowie des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG; juris: SOG HE)
Soweit sich die Beschwerdeführenden nicht gegen § 25a des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes wenden, werden von dem Verfahren 1 BvR 1547/19 sämtliche Gegenstände abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2133/22 geführt.