BVerfG, 2. Senat — 2 BvC 29/22
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Ablehnung eines PKH-Antrags
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
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Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 27. Dezember 2022 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.