BVerfG, 2. Senat 2. Kammer — 2 BvR 1260/23
Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Grundrechtsverletzung in Zusammenhang mit § 128a ZPO (Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung) bislang nicht nachvollziehbar dargelegt
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.