BVerfG, 2. Senat — 2 BvC 37/23
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
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Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 6. August 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Das Vorbringen des Beschwerdeführers auf das Berichterstatterschreiben hin gebietet keine andere Bewertung. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.