BVerfG, 2. Senat 3. Kammer — 2 BvR 230/25
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei BSW zur Nichtberücksichtigung in der Sendung "ARD Wahlarena" - Tenorbegründung
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführerin zeigt nicht schlüssig auf, durch die angegriffenen Entscheidungen in ihrem Recht auf (abgestufte) Chancengleichheit der Parteien aus Artikel 21 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz verletzt zu werden.
Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.