Verwaltungsgericht des Saarlandes, 3. Kammer — 3 L 855/13
Ausländerrechts (VR 060)hier: einstweilige Anordnung
Der um 13.16 Uhr beim Verwaltungsgericht des Saarlandes eingegangene Antrag der Antragstellerin unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 26.06.2013 -3 L 853/13-, „festzustellen, dass die bereits laufenden Abschiebungsmaßnahmen eingestellt werden, bis über den Asylfolgeantrag rechtmäßig und unanfechtbar entschieden worden ist“, wird zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Antragstellerin.