Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, 2. Senat — 2 A 329/14
Bestellung des Beirats einer Stiftung durch die Stiftungsaufsicht
Einzelfall, in dem das Rechtsschutzinteresse infolge der Selbstergänzung des Beirats entfallen ist
Zu dem Verfahren wird Herr C., A-Straße, A-Stadt gemäß § 65 VwGO beigeladen, da seine rechtlichen Interessen durch die Entscheidung berührt werden.
Die Beiladung ist unanfechtbar (§ 65 Abs. 4 Satz 3 VwGO).