Amtsgericht Köln, Abteilung 118 — 118 C 44/19
Die Beklagte wird verurteilt,
1. an den Kläger 4.709,32 Euro nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 07.02.2019 zu zahlen.
2. an den Kläger vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten i. H. v. 492,54 Euro nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 07.02.2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.