Anwaltsgerichtshof NRW, 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes — 1 AGH 23/24
Das Verfahren wird betreffend die Anträge zu Ziff. 1., 2. und 3. aus dem Schriftsatz vom 02.08.2026 abgetrennt und zur eigenen Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen 1 AGH 29/26 weitergeführt.
Das vorliegende Verfahren 1 AGH 23/24 betrifft ein Akteneinsichtsgesuch des Klägers aus August 2021. Das Verfahren ist terminiert und nach derzeitigem Sach- und Streitstand entscheidungsreif.
Zwar begehrt der Kläger mit seiner Klagerweiterung ebenfalls Akteneinsicht, jedoch auf Grundlage eines anderen / weiteren Akteneinsichtsgesuchs sowie bezüglich konkreter Aktenbestandteile. Eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung der Sachen ist daher nicht sachgerecht.