Arbeitsgericht Bochum, 4. Kammer — 4 Ca 74-26
Gegen den Kläger wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 250,00 € wegen Missachtung des Gerichts verhangen.
Gegen den Kläger wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 250,00 € wegen Missachtung des Gerichts verhangen.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.
Amtlicher Text, maschinell aufbereitet. Maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts.