Landesarbeitsgericht Köln, 11. Kammer — 11 Sa 624/17
1.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
2.
Im Wege der Anschlussberufung wird die Beklagte verurteilt,
a) an die Klägerin weitere 529,80 € nebst 5 Prozentpunkten an Zinsen über dem Basiszinssatz von jeweils 45,60 € monatlich, beginnend mit dem 01.02.2017, zu zahlen;
b) an die Klägerin ab Februar 2018 eine monatliche Betriebsrente in Höhe von insgesamt 416,94 € zu zahlen.
3.
Die Widerklage der Beklagten wird abgewiesen.
4.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.