Landesarbeitsgericht Köln, 8. Kammer — 8 Sa 129/23
1.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 27.01.2023 – 1 Ca 1377/22 – wird zurückgewiesen.
2.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
3.
Die Revision wird nicht zugelassen.