Amtsgericht Düren, Strafgericht — 112 Cs-114 Js 1085/23-502/23
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Amtlicher Text, maschinell aufbereitet. Maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts.