Amtsgericht Heinsberg, Richterin am Amtsgericht — 42 VRJs 79/23 191 Js 98/22
Dem Verurteilten T. F. wird Rechtsanwalt P. N., L.-straße, M., als Pflichtverteidiger bestellt (§ 140 Abs. 2 StPO analog).
Dem Verurteilten T. F. wird Rechtsanwalt P. N., L.-straße, M., als Pflichtverteidiger bestellt (§ 140 Abs. 2 StPO analog).
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