Landgericht Bielefeld, X. große Strafkammer — 10 KLs 21/20
Ziffer 4. des Tenors des Beschlusses der Kammer vom 17. Juli 2024 wird klarstellend wie folgt neu gefasst:
4. Es wird klargestellt, dass die wegen der gefährlichen Körperverletzung vom 28.05.2020 (Fall 6) verhängte weitere Freiheitsstrafe von einem Jahr sowie die angeordnete Unterbringung in einer Entziehungsanstalt daneben bestehen bleiben.