Landgericht Bochum, 6. große Strafkammer — 6 KLs 15/17
Das Verfahren über die Einziehung wird bezüglich sämtlicher Angeklagter gem. § 422 Satz 1 StPO abgetrennt. Das Verfahren über die Einziehung erhält das Aktenzeichen II-6 KLs 2/18.
1
Das Verfahren über die Einziehung wird bezüglich sämtlicher Angeklagter gem. § 422 Satz 1 StPO abgetrennt. Das Verfahren über die Einziehung erhält das Aktenzeichen II-6 KLs 2/18.