Amtsgericht Bonn, Abt. 36 — 36 XVII 239/15
In dem betreuungsgerichtlichen Verfahren
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Die eingerichtete Kontrollbetreuung wird erweitert auf den Aufgabenkreis
Widerruf der Vollmacht
Zum Kontrollbetreuer bleibt Herr Rechtsanwalt C bestellt.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.