Amtsgericht Bonn, Abt. 603 — 603 Cs 49/21
In der Jugendstrafsache
pp
wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort
hat das Amtsgericht Bonn aufgrund der Hauptverhandlung vom 10.10.2022,
für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse.