Amtsgericht Bonn, 706 — 706 Ds 371/20
In der Strafsache
pp
wegen Betruges
hat das Amtsgericht Bonn aufgrund der Hauptverhandlung vom 27.04.2023
für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Landeskasse auferlegt.