Amtsgericht Euskirchen, Abteilung 19 — 19 F 2/18
Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Kosten werden nicht erstattet.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.