Landgericht Dortmund, 9. Zivilkammer — 9 T 370/17
Das Rubrum des Beschlusses des Landgerichts Dortmund vom 15.01.2018 wird dahin berichtigt, dass der Betroffene am 00.00.1987 geboren ist.
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Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.