Landgericht Düsseldorf, 8. Kammer für Handelssachen — 38 O 5/19
Berichtigungsbeschluss
Der Beschluss vom 11. Januar 2019 wird wegen einer offenbaren Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass im Tenor der letzte Absatz („Wegen der Einzelheiten wird auf die im Anschluss an die Entscheidungsgründe exemplarisch eingefügten Abbildungen Bezug genommen.“) entfällt.