Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, Amtsgericht Duisburg-Ruhrort — 30 II 10/19
wird der Antrag auf Aufgebot des Gläubigers vom 17.04.2019 kostenpflichtig zurückgewiesen.
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30 II 10/19
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Erlassen am 14.11.2019durch Übergabe an die Geschäftsstelle
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wird der Antrag auf Aufgebot des Gläubigers vom 17.04.2019 kostenpflichtig zurückgewiesen.
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Dies kann die Nachlasspflegerin erst geltend machen, wenn die 10 Jahre nach dem Beginn der Nachlasspflegschaft abgelaufen sind.
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( vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2013, Az. I-25 Wx 21/13 ). Die Bestellung der Nachlasspflegerin des Nachlassgerichts datiert auf den 06.06.2018.
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Der Antrag ist daher zurückzuweisen.