Amtsgericht Kleve, Einzelrichter — 5 F 75/19
Zur Vertretung Minderjähriger beim Abschluss von Darlehensverträgen mit ihren Eltern.
wird bezüglich der Kinder XXX und Nick XXX Ergänzungspflegschaft gem. § 1909 BGB mit folgendem Aufgabenkreis angeordnet:
Vertretung der minderjährigen Kinder bezüglich des Abschusses von Darlehnsverträgen mit ihren Eltern.
Die Ergänzungspflegschaft wird berufsmäßig geführt.
Als Ergänzungspfleger wird Herr Rechtsanwalt XXX, XXX ausgewählt.
5 F 75/19 Amtsgericht Kleve Familiengericht Beschluss
In der Familiensache
pp.
wird bezüglich der Kinder XXX und Nick XXX Ergänzungspflegschaft gem. § 1909 BGB mit folgendem Aufgabenkreis angeordnet:
Vertretung der minderjährigen Kinder bezüglich des Abschusses von Darlehnsverträgen mit ihren Eltern.
Die Ergänzungspflegschaft wird berufsmäßig geführt.
Als Ergänzungspfleger wird Herr Rechtsanwalt XXX, XXX ausgewählt.
Aufgrund des Vertretungsausschlusses und des Umfanges und der Bedeutung der zugrundeliegenden Rechtsgeschäfte ist die Bestellung eines berufsmäßigen Ergänzungspflegers (Rechtsanwalt) erforderlich.