Landgericht Kleve, die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve — 4 T 95/17
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 31.03.2017 abgeändert und die aus der Landeskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen unter Zurückweisung des weitergehenden Antrages vom 03.02.2017 auf 121,39 Euro (gemäß VV 2303 RVG) festgesetzt. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.