Amtsgericht Kerpen, Familienabteilung — 151 F 129/19
wird das Rubrum des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Kerpen vom 17.05.2021 gemäß § 42 FamFG wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass bei den Beteiligten auch die Versorgungsausgleichskasse Pensionskasse VVaG, T. mit aufgenommen wird.
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151 F 129/19
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In der Familiensache
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wird das Rubrum des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Kerpen vom 17.05.2021 gemäß § 42 FamFG wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass bei den Beteiligten auch die Versorgungsausgleichskasse Pensionskasse VVaG, T. mit aufgenommen wird.