Amtsgericht Leverkusen, Richterin am Amtsgericht — 39 F 149/21
Der Verfahrenswert wird wie folgt festgesetzt:
Ehesache: 20.400,00 Euro
Versorgungsausgleich: 6.120,00 Euro
Wert des Vergleichs über die nicht rechtshängigen Ansprüche: 200.000,00 Euro
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.