Landgericht Köln, 25. Zivilkammer — 25 O 94/19
wird der sofortigen Beschwerde des Klägers vom 15.10.2020 gegen den Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 09.10.2020 nicht abgeholfen.
Die Sache wird dem Oberlandesgericht Köln als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.