Landgericht Köln, 30. Zivilkammer — 30 O 164/22
wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 08.08.2023 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 2 in Absatz 2 Satz 1 der Teil "www.V..de" durch
"https://V..com/de/"
ersetzt wird.
wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 08.08.2023 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 2 in Absatz 2 Satz 1 der Teil "www.V..de" durch
"https://V..com/de/"
ersetzt wird.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.