Landgericht Köln, 36. Zivilkammer — 36 O 36/23
1.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 9.170,07 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.10.2022 sowie einen weiteren Betrag in Höhe von 818,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.12.2022 zu zahlen.
2.
Die Kosten des Rechtsstreit trägt der Kläger