Landgericht Köln, 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln — 84 O 150/22
Für Recht erkannt:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.584,09 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 08.12.2022 zu zahlen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 275,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 08.12.2022 zu zahlen.
3. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 2.859,19 €