Landgericht Köln, 8. Kammer für Handelssachen — 88 O 1/26
wird der Tatbestand des Urteils der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 12.05.2026 gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 4 der Urteilsgründe statt: