Amtsgericht Kempen, Rechtspfleger/in — 28 VI 68/25
wird Nachlasspflegschaft angeordnet.
Zum Nachlasspfleger wird bestellt:
Herr Y., S.-straße, K. Der Wirkungskreis umfasst die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses.
Die Nachlasspflegschaft wird berufsmäßig geführt
28 VI 68/25 Amtsgericht Kempen Beschluss
In der Nachlassangelegenheit
nach der am 00.00.0000 in B. verstorbenen deutschen Staatsangehörigen A., geborene D., geboren am 00.00.0000 in I.,
mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in F.
wird Nachlasspflegschaft angeordnet.
Zum Nachlasspfleger wird bestellt:
Herr Y., S.-straße, K. Der Wirkungskreis umfasst die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses.
Die Nachlasspflegschaft wird berufsmäßig geführt.