Amtsgericht Krefeld, Einzelrichter — 111 M 659/23
Der sofortigen Beschwerde der Landeskasse vom 07.08.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 28.07.2023 (111 M 659/23) wird nicht abgeholfen.
Die Sache wird dem Landgericht Krefeld als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.
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Es verbleibt bei der Begründung des angefochtenen Beschlusses.