Amtsgericht Rheine, 5. Abteilung für Strafsachen — 5 Ds - 540 Js 2038/18 - 568/18
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
Amtlicher Text, maschinell aufbereitet. Maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts.