Landgericht Münster, Kammer für Handelssachen — 023 O 80/16
Der Beschluss vom 28.04.2017 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, dass es im ersten Satz des Tenors statt
„Der Beschluss vom 24.04.2017 wird wie folgt ergänzt:"
richtig heißen muss
„Der Beschluss vom 12.04.2017 wird wie folgt ergänzt:"