Amtsgericht Warburg, Strafrichter als Einzelrichter — 7 Ds 32/25
Das Verfahren gegen den Angeklagte wird vorläufig gem. § 153 a II StPO
eingestellt.
Dem Angeklagten wird aufgegeben, eine Geldbuße in Höhe von 500 € zugunsten des
S., E.-straße, A., Konto: IBAN: N01 bis zum 30.04.2025 zu zahlen.