Oberlandesgericht Düsseldorf, 23. Zivilsenat — 23 U 62/22
Der Antrag des Klägers vom 10.06.2022 auf Aussetzung des vorliegenden Verfahrens gemäß § 148 ZPO analog bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-100/21 wird zurückgewiesen.
Der Antrag des Klägers vom 10.06.2022 auf Aussetzung des vorliegenden Verfahrens gemäß § 148 ZPO analog bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-100/21 wird zurückgewiesen.
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Amtlicher Text, maschinell aufbereitet. Maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts.