Oberlandesgericht Köln, Senat für Notarsachen — 2 VA (Not) 9/18
1.
Das Verfahren wird eingestellt und die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt, nachdem er seine Klage vom 18.06.2018 mit Schriftsatz vom 02.11.2018 zurückgenommen hat, §§ 111b Abs. 1 S. 1 BNotO, 92 Abs. 3 S. 1, Abs. 3 S. 1, 155 Abs. 2 VwGO.
2.
Der Streitwert für das Verfahren wird gemäß § 111g Abs. 1 S. 1 BNotO i.V.m. § 52 Abs. 2 GKG auf 5.000,00 € festgesetzt.
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Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.