Oberlandesgericht Köln, 20. Zivilsenat — 20 U 193/17
Das am 1. Februar 2019 verkündete Urteil des Senats – 20 U 193/17 – wird wegen offensichtlicher Schreibfehler im Verkündungsvermerk gemäß § 319 ZPO wie folgt berichtigt:
Das Datum 01.02.2018 wird zweimal ersetzt durch das Datum 01.02.201 9 .
1
Diese Entscheidung enthält neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.