Oberlandesgericht Köln, 7. Zivilsenat — 7 U 20/19
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen (12 0 149/18) vom 18.12.2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.