Oberlandesgericht Köln, 2. Zivilsenat — 2 Wx 99/20
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren vor dem Senat, 2 Wx 99/20, wird festgesetzt auf
4.478.171,72 €.
Der Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren liegen die Angaben der Beteiligten zu 1) im Schriftsatz vom 08.06.2020 zugrunde, denen die Beteiligte zu 2) nicht entgegengetreten ist.
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Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.