Oberlandesgericht Köln, 14. Zivilsenat — 14 UF 9/22
Der am 16.05.2022 erlassene Senatsbeschluss über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit in Ziffer 2. dahingehend berichtigt, dass dem Kindesvater für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt A aus B bewilligt wird.
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Gegen diese Entscheidung findet ein Rechtsmittel nicht statt.