Oberlandesgericht Köln, 13. Zivilsenat — 13 W 19/26
Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 27. Januar 2026 (Az. 15 T 47/25), beim Landgericht eingegangen am 5. Februar 2026, wird als unzulässig verworfen.