Oberverwaltungsgericht NRW, 21. Senat — 21 A 1895/18.A
Die Berufung wird gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG zugelassen, weil die Klägerin dargelegt hat, dass jedenfalls hinsichtlich der von ihr sinngemäß aufgeworfene Frage, ob im Fall einer (polygamen) Ehe eines Mannes mit zwei Frauen auch die zweite Frau Ehegatte im Sinne von § 26 Abs. 1 Satz 1 AsylG ist, über den Einzelfall hinausreichender Klärungsbedarf besteht.