Oberverwaltungsgericht NRW, 12. Senat — 12 E 411/22
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei.Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.