Oberverwaltungsgericht NRW, 16. Senat — 16 B 493/24
Die Verfahren 16 B 493/24 und 16 E 377/24 werden eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. Mai 2024 - 13 L 984/24 - ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.
In dem Verfahren 16 B 493/24 folgt die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen der Vereinbarung der Beteiligten.
Das Verfahren über die Streitwertbeschwerde - 16 E 377/24 - ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf 7.500 Euro festgesetzt.